Wahlleistungen - ein Mehr an Komfort für Ihren Krankenhausaufenthalt
Mit der entsprechenden Zusatzversicherung oder als Selbstzahler haben Sie die Wahl und können sich die Chefarztbehandlung und/oder einige Komfortelemente für den bequemen Aufenthalt im Krankenhaus Martha-Maria in Nürnberg zubuchen. Informieren Sie sich hier:
Ärztliche Wahlleistung - Was bedeutet Chefarztbehandlung?
Grundsätzlich ist die Qualität der medizinischen Behandlung für alle unsere Patienten gleich. Mit unseren Chefärzten stehen Ihnen aber zusätzlich zum ärztlichen Personal langjährig erfahrene und renommierte Ärzte zur Verfügung, die gerne persönlich für Sie da sind.
Wenn Sie die Wahlleistung Chefarztbehandlung wählen, erfolgt die medizinische Behandlung in allen beteiligten Kliniken durch den jeweiligen Chefarzt beziehungsweise dessen Stellvertreter/in. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Rechnung stellen dürfen alle Chefärzte, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Das heißt: Nicht nur der Chefarzt der Abteilung, in der Sie aufgenommen werden, sondern zum Beispiel auch der Anästhesist, beratende Abteilungen, der Radiologe, die Pathologie und andere an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte oder deren Stellvertreter.
Hier finden Sie die Wahlleistungs-Aufnahmeformulare. Sie beschleunigen den Aufnahmeprozess wesentlich, wenn Sie die Formulare zu Hause ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Achtung: Wenn Sie die Aufnahmeformulare per Post, E-Mail oder über die Martha-Maria-Cloud einsenden möchten, bitte rechtzeitig mindestens drei Tage VOR Ihrem ersten Besuch. Wir möchten auf Sie vorbereitet sein und müssen die Dokumente erst verarbeiten.
Ihre Rückfragen beantworten die Mitarbeitenden der administrativen Patientenaufnahme gerne.
- PD Dr. med.
Karsten Pohle
- Ärztlicher Direktor
- Chefarzt
- 0911 959-1101
- 0911 959-1110
- Professor Dr. med.
Stephan Coerper
- Chefarzt
- Stellvertretender Ärztlicher Direktor
- 0911 959-1201
- 0911 959-1220
- Prof. Dr. med.
Georgios Hatzichristodoulou
- Chefarzt
- Facharzt für Urologie
- 0911 959-1351
- 0911 959-1352
- Prof. Dr. med.
Hans-Dieter Carl
- Chefarzt
- Leiter des Endoprothetikzentrums
- 0911 959-1281
- 0911 959-1282
- Dr. med.
Dirk Hatterscheid
- Chefarzt
- Facharzt für Anästhesiologie
- 0911 959-0
- 0911 959-1330
- Professor Dr. med.
Wolfgang Wüst
- Chefarzt
- 0911 959-1151
- 0911 959-1174
- Dr. med.
Katrin Klein
- Leitende Oberärztin
- Fachärztin für Allgemeinmedizin
- 0911 959-1004
- 0911 959-1005
- Dr. med.
Albert Summ
- Chefarzt
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- 0911 959-1837
- 0911 959-1822
Nichtärztliche Wahlleistungen – wie möchten Sie wohnen?
Unsere Mitarbeiter machen keinen Unterschied. Als Regelleistungspatient sind Sie uns genauso willkommen wie als Privatpatient. Dennoch können Sie Ihren Aufenthalt bei uns durch die Wahl von Komfortelementen angenehmer gestalten.
Als Regelleistungspatient sind Sie bei uns in einem Dreibettzimmer untergebracht. Als Wahlleistung können Sie die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder in einem 2-Bett-Zimmer wählen. Auch die Unterbringung einer Begleitperson ist möglich, wenn es die allgemeine Belegungssituation zulässt.
Zimmerzuschlag 1-Bett-Zimmer: 130,08 Euro pro Nacht
Zimmerzuschlag 2-Bett-Zimmer: 81,77 Euro pro Nacht
Der Zimmerzuschlag bezieht sich nicht nur die Bettenzahl im Zimmer, sondern Sie genießen eine Reihe von zusätzlichen Annehmlichkeiten bei der Zimmerausstattung sowie bei Service und Verpflegung. Das dürfen Sie als Wahlleistungspatient erwarten:
- Hochwertige Raumausstattung
- Safe
- Kühlschrank
- Flachbildfernseher
- Telefonnutzung ohne Grundgebühr
- Kopfhörer kostenfrei
- WLAN kostenfrei
- Radioempfang
- Tageszeitung
- Fernsehzeitung
- Bettwäsche- und Handtuchwechsel auf Wunsch täglich
- Hochwertig ausgestattetes Bad mit bodengleicher Dusche und WC
- Haartrockner im Bad
- Dusch- und Waschset
- Wäscheservice
- Großzügiger Aufenthaltsraum mit Snacks und Getränken
- Kuchen am Nachmittag
- Zusätzliche (Menü)Auswahl bei Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Für das Frühstück stehen Ihnen zusätzliche und höherwertige Komponenten zur Auswahl. Zum Mittagessen stehen zusätzlich täglich 7 weitere Menüs sowie verschiedene Vorspeisen und Desserts auf unserer Karte. Für das Abendessen haben Sie die Möglichkeit, ein tagesabhängig von der Wochenkarte abweichendes Gericht zu wählen. Außerdem bieten wir Ihnen täglich eine bunte Käse-oder Wurstplatte sowie eine große Auswahl verschiedener Brotbeläge an.
Unsere Menüassistentinnen fragen täglich Ihre Wünsche ab. Falls Sie nicht angetroffen wurden oder noch Fragen haben, können Sie unser Servicepersonal unter der hausinternen Telefonnummer 186056 erreichen.
Melden Sie bitte einen Ein- oder Zweibettzimmerwunsch rechtzeitig an und unsere Bettenmanager sorgen nach Möglichkeit dafür, dass wir Ihren Zimmerwunsch erfüllen. Da wir jedoch auch eine Notfallklinik sind, können wir Ein- oder Zweibettzimmer leider nicht immer garantieren und müssen in Notfällen die Zimmer anders belegen.
Wahlleistung Begleitperson
Die Mitaufnahme einer vertrauten Person in Ihrem Zimmer ist möglich, sofern es die allgemeine Belegungssituation zulässt. Im Falle einer medizinisch begründeten Notwendigkeit werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Aufschlag für die Unterbringung einer Begleitperson: 45,00 Euro pro Nacht inklusive Verpflegung
Wahlleistung gewählt - Wer übernimmt die Kosten?
Neben den Regelleistungen können zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die allen Patient/innen zur Verfügung stehen. Sie können sowohl einen höheren Zimmerstandard (Nichtärztliche Wahlleistung, siehe oben) und/oder die Chefarztbehandlung (Ärztliche Wahlleistung, siehe oben) wählen.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Kosten für die Wahlleistungen selbst tragen. Eine Vorauszahlung zu Beginn Ihres stationären Aufenthalts ist notwendig. Insbesondere bei der Chefarztbehandlung sind die Gesamtkosten (je nach Länge Ihres Aufenthaltes) nicht immer genau im Voraus zu beziffern.
- Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung - je nach Tarif zumindest teilweise - die Kosten. Falls Sie unsicher sind, welche Leistungen abgedeckt sind, informieren Sie sich am besten vor Ihrem Aufenthalt bei Ihrem (Zusatz-)Versicherer bzw. der Beihilfe.
Wahlleistungen werden gemäß §17 KHEntgG gesondert berechnet. Hierfür ist bei der Aufnahme eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung [Link auf WL-Package] abzuschließen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihnen. Bei den meisten Anbietern privater (Zusatz-) Krankenversicherungen ist es aber auch möglich, dass die Abrechnung direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten (Zusatz-)Versicherung erfolgt.
Falls Sie Fragen haben, berät Sie unser Team in der Patientenaufnahme sehr gern.