Medizinproduktionssicherheit

Medizinproduktesicherheit

Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat sich in einer praxisnahen Aus- und Fortbildung sowie durch Weiterbildungen auf das Medizinprodukterecht spezialisiert.

Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sieht die Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor.

Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und daher zentral gebündelt.

Ein*e Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.

Ihr Vorteil:

  • Die Verbesserung der Medizinproduktesicherheit,
  • Die Förderung der Kommunikation zwischen allen Abteilungen und den unterschiedlichen Fachdisziplinen,
  • Die Einhaltung der Meldepflichten gemäß der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)

 

medizinproduktesicherheit.nuernberg@martha-maria.de

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