Medizinproduktesicherheit
Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat sich in einer praxisnahen Aus- und Fortbildung sowie durch Weiterbildungen auf das Medizinprodukterecht spezialisiert.
Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sieht die Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor.
Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer Person als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und daher zentral gebündelt.
Ein*e Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.
Ihr Vorteil:
- Die Verbesserung der Medizinproduktesicherheit,
- Die Förderung der Kommunikation zwischen allen Abteilungen und den unterschiedlichen Fachdisziplinen,
- Die Einhaltung der Meldepflichten gemäß der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)