Wir bieten Rat und Orientierung: Das Klinische Ethikkomitee
„Was sollen wir tun?“ Diese Frage stellt sich in einem Krankenhaus jeden Tag. Wenn eine Diagnose feststeht, entscheiden Ärzte und Therapeuten zusammen mit dem Patienten über die weitere Behandlung, die in vielen Fällen ohne Alternative ist: Bei einem entzündeten Blinddarm zum Beispiel muss man sich für eine Operation entscheiden, um Schlimmes zu verhindern.
Wie sieht es jedoch bei anderen Fragen aus:
- „Soll meine demente Mutter eine Magensonde erhalten, obwohl sie Essen und Trinken verweigert?“
- „Soll ich die Chemotherapie fortsetzen, obwohl mir die Ärzte wenig Hoffnung gemacht haben?“
- „Als Arzt sehe ich, dass es mit dem Patienten zu Ende geht, aber die Angehörigen fordern immer neue Therapien.“
- „Muss ich als Krankenschwester jede Entscheidung des Arztes widerspruchslos hinnehmen, obwohl ich den Patienten und seine Wünsche besser kenne?“
Was ist das Klinische Ethikkomitee?
Wenn Sie vor einer dieser Fragen stehen, dann bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Das Klinische Ethikkomitee ist ein interdisziplinäres Gremium bestehend aus erfahrenen Personen aus dem medizinischen, pflegerischen, juristischen, administrativen, therapeutischen und seelsorgerlichen Bereich.
Wir urteilen nicht, wir bewerten nicht und wir treffen keine Aussage über die medizinische Qualität einer Behandlung. Wir geben in einem Konfliktfall Orientierung. Die letztendliche Entscheidung aber treffen die Beteiligten selbst. Wir setzen uns ein für Verantwortung, Selbstbestimmung, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Anteilnahme. Kommen Sie auf uns zu!
Wir sind zu absoluter Verschwiegenheit und nur unserem Gewissen verpflichtet.
Wer kann eine Ethikberatung anfordern?
- Patienten
- Angehörige
- Ärzte
- Pflegende
- Andere Mitarbeitende des Krankenhauses
Wie läuft eine Ethikberatung ab?
Kommt es bei einem konkreten Behandlungsfall zu einem ethischen Konflikt, analysieren wir mit allen Beteiligten die Situation und moderieren das gemeinsame Gespräch mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Wir informieren über aktuelle, für die konkrete Behandlung wichtige ethische Richtlinien.
Die Ethikberatung findet als fallbezogene Teambesprechung statt. Es nehmen alle teil, die an der Behandlung und Pflege des Patienten oder der Patientin beteiligt sind.
Wir helfen dabei, die Situation in all ihren Auswirkungen zu überdenken und eine Entscheidung zu finden. Wir moderieren das gemeinsame Gespräch. Zu Beginn werden nochmals alle relevanten medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen Aspekte dargelegt. Anschließend wird die ethische Frage formuliert, die in der Beratung diskutiert werden soll.
Alle Beteiligten äußern dazu ihre Meinungen, Einsichten und Haltungen. Am Ende wird ein gemeinsames Fazit gezogen. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
Was kann eine Ethikberatung nicht leisten?
In der Ethikberatung wird nicht über die medizinische Qualität der Behandlung geurteilt. Die bestmögliche medizinische Versorgung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Die Verantwortung kann nicht delegiert werden. Sie verbleibt bei den jeweils Verantwortlichen des ärztlichen oder pflegerischen Teams.
Die Moderation ethischer Fallbesprechungen wird von speziell geschulten Personen aus dem Klinischen Ethikkomitee durchgeführt. Ziel solcher Fallbesprechungen ist es, die Beteiligten zu einer bestmöglich ethisch begründbaren und für alle tragbaren Lösung zu führen.
Weitere Aufgaben des Klinischen Ethikkomitees
Ausgehend von Einzelfällen oder von Hinweisen der Mitarbeitenden, Patienten, Angehörigen oder anderen Personen auf wiederkehrende ethische Probleme wirkt das Klinische Ethikkomitee auch bei der Erstellung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen mit, die zur Lösung dieser Probleme beitragen sollen.
Es ist an der Fort- und Weiterbildung des Personals und der freiwilligen Helfer beteiligt, um auf allen Ebenen der Klinik Kompetenz in ethischen Fragestellungen zu vermitteln.
Das Klinische Ethikkomitee handelt und berät in Übereinstimmung mit dem Leitbild des Trägers. Insbesondere ist es dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Bei seinen Empfehlungen werden die gesetzlichen Bestimmungen, dazu ergangene Richtlinien und Verordnungen sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung zugrunde gelegt.
Das Klinische Ethikkomitee setzt sich dafür ein, dass ethische Grundsätze im Stationsalltag umgesetzt werden.
Weiterführende hilfreiche Adressen und Anlaufstellen mit Informationen zur Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht
Hospiz-Team Nürnberg e.V.
- Deutschherrnstraße 15-19
- 90429 Nürnberg
- 0911 8912-0510
- https://www.hospiz-team.de/
Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V.
- Innere Regensburger Straße 13
- 84034 Landshut
- 0871 975-0730
- https://www.bhpv.de/
Betreuungsverein Leben in Verantwortung e.V. (LIV)
- Welserstraße 25
- 90489 Nürnberg
- 0911 5696-40
- https://www.liv-nuernberg.de/
Betreuungsverein der Stadtmission Beratungszentrum Christine-Kreller-Haus
- Krellerstraße 3
- 90489 Nürnberg
- 0911 3765-4107
- https://www.stadtmission-nuernberg.de/
Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Betreuungsstelle
- Dietzstraße 4
- 90443 Nürnberg
- 0911 231-2466
- https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/betreuungsstelle.html
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Mustervorlagen
Vollmachten und Verfügungen sollten individuell zugeschnitten sein. Für die Form gibt es einen großen Gestaltungsspielraum.
Im Fall der Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gibt es Musterformulare. Bei Patientenverfügungen wird von solchen Formularvorlagen abgeraten, jedoch gibt es Textbausteine, die helfen können: