Informationen Herzschrittmacher/Defibrillatoren
Urlaubsreisen
- Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen sich Patienten mit Herzschrittmacher oder Defibrillatoren vorher melden, damit eine manuelle Kontrolle durchgeführt werden kann.
- Patienten mit implantierten Herzschrittmachern oder Defibrillatoren dürfen ein Sonnenbad nehmen. Auch der Besuch einer Sauna ist möglich.
- Im Tauchurlaub gilt: Insbesondere bei Tauchgängen in tiefere Gewässer kann Gewebsflüssigkeit in den Herzschrittmacher/Defibrillator gepresst und auf diese Weise Schäden an der Elektronik verursacht werden. Halten Sie Rücksprache mit dem Hersteller des Gerätes.