Zur Entlassung
Gut aufgehoben auch nach der Therapie
Wir sind auch nach der Behandlung für Sie da. Mit einem professionellen Entlassmanagement und unserem Sozialdienst begleiten wir Sie beim Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Umgebung, in eine Pflegeeinrichtung oder Rehabilitationsmaßnahmen. Sie profitieren dabei von der frühzeitigen Planung und von unserem großen Netzwerk. Unser Ziel ist es, Ihnen auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Versorgung zu bieten.
Im Mittelpunkt der Versorgung stehen beim Entlassmanagement Sie als Patient/Patientin
- Wir informieren nachfolgende Behandler (wie Hausarzt, Nachsorgeeinrichtungen, Therapeuten etc.) über den Gesundheitszustand und die weitere Therapie,
- wir stellen Leistungsanträge an die Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu gewährleisten,
- wir gestalten die Terminkoordination so, dass die Weiterversorgung möglichst nahtlos erfolgt
- wir beziehen Sie als Patientin/Patient in alle Maßnahmen ein, klären Sie auf und schulen Sie.
Unsere Patienten werden über den gesamten Prozess zwischen stationärer und ambulanter Behandlung eng mit einbezogen.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung um-fassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
- Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
- Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Sozialdienst
Sind im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung Fragen zur Entlassung oder weitere Maßnahmen notwendig, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sozialdienste gern hilfreich zur Seite. Sie werden Sie beraten und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Das Stationspersonal stellt für Sie gerne den Kontakt zum Sozialdienst her.
Der Sozialdienst bietet Ihnen im Rahmen des Entlassmanagements Hilfe und Unterstützung bei folgenden Fragestellungen:
- Beantragung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
- Vorbereitung und Sicherung der Nachsorge im ambulanten und stationären Bereich
- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen
- Kontaktvermittlung zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Leitung
Ulrike Eder
- Sozialdienst
- Leitung
- Sozialdienst
Ansprechpartnerinnen
Bernadette Gebhardt
- 0911 959-1067
- 0911 959-1399
Sabine Hartmann
- 0911 959-1008
- 0911 959-1399
Sina Meyer
- 0911 959-1089
- 0911 959-1399
Ursula Lang
- 0911 959-1086
- 0911 959-1087