Informationen Herzschrittmacher/Defibrillatoren

Urlaubsreisen

  • Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen sich Patienten mit Herzschrittmacher oder Defibrillatoren vorher melden, damit eine manuelle Kontrolle durchgeführt werden kann.
  • Patienten mit implantierten Herzschrittmachern oder Defibrillatoren dürfen ein Sonnenbad nehmen. Auch der Besuch einer Sauna ist möglich.
  • Im Tauchurlaub gilt: Insbesondere bei Tauchgängen in tiefere Gewässer kann Gewebsflüssigkeit in den Herzschrittmacher/Defibrillator gepresst und auf diese Weise Schäden an der Elektronik verursacht werden. Halten Sie Rücksprache mit dem Hersteller des Gerätes.

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