Patienten und Angehörige

Besuchs- und Ruhezeiten

Besucherregelung im Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg: Das gilt rund um Corona

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

am 1. März 2023 sind die bisherigen Besucherregelungen der bayerischen Landesregierung für Krankenhäuser ausgelaufen. Das gilt auch für das Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg und die Notaufnahme. Wir freuen uns, dass wir Ihnen unter gelockerten Voraussetzungen Besuche ermöglichen können. 

Allgemeine Informationen zur Besucherregelung

Deshalb gelten folgende Regeln:

  • Für Patienten, Besucher, sonstige externe Personen und Mitarbeiter besteht keine Testpflicht mehr.
  • Pro Patient sind zwei Besucher pro Tag zugelassen. Von Tag zu Tag dürfen die Besucherinnen und Besucher wechseln. 
  • Die Besuchszeiten sind täglich zwischen 15 und 18 Uhr. Außerhalb der Besuchszeiten sind keine Besuche zugelassen.
  • Besucher, Angehörige und sonstige externe Personen müssen während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus und im Patientenzimmer eine FFP2-Maske tragen. Zudem ist sowohl im Krankenhaus als auch im Freigelände auf die aktuell gültigen Hygieneregeln (AHA+L, Abstand) zu achten. Das heißt: Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch, drehen Sie sich von anderen Menschen weg und fassen Sie sich nicht mit Händen ins Gesicht. Berühren Sie keine Gegenstände, wenn dies nicht notwendig ist.
  • Generell bitten wir dringend, auf Begleitpersonen zu verzichten. Bitte kommen Sie alleine. Die Plätze in den Wartebereichen sind begrenzt und für Patienten vorgesehen. Vom Arzt genehmigte Ausnahmen gelten nur für Demenzpatienten, Patienten mit Behinderung und Betreuer oder Patienten mit starken Verständigungsschwierigkeiten.
  • Die Besuchserlaubnis gilt nur für einen bestimmten Bereich. Für alle anderen Krankenhausbereiche gilt ein striktes Zutrittsverbot.
  • Personen mit grippeähnlichen Symptomen erhalten keinen Zutritt.
  • Den Anweisungen des Personals ist immer und überall Folge zu leisten. Bei Nicht-Einhaltung werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

Ergänzungen zur Maskenpflicht im Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg

Die Maskenpflicht entfällt für Mitarbeiter und Patienten weitestgehend. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen:

  • Mitarbeiter und Patienten mit respiratorischen Symptomen (zum Beispiel Atemnot oder Husten) und bei Aufenthalt in folgenden diagnostischen und therapeutischen Bereichen:
    • Grundsätzlich alle Patienten der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
    • OP
    • Eingriffsräume
    • Herzkatheterlabor
    • TUR-Endoskopie
    • Internistische Endoskopie  

Ausnahmen

  • Begleitung von schwerkranken und palliativen Patienten über Ausnahmeregelung (dokumentiert im Orbis)
  • Bei Besucherinnen und Besuchern, die sich in Quarantäne befinden, ist eine entsprechende Erlaubnis des Besuchers über das jeweilige Gesundheitsamt einzuholen.

In den folgenden Fällen sind keine Besuche möglich

  • Nicht-palliative, isolierte (Covid-)Patienten oder Verdachtsfälle (Isolation für 48 Stunden)
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen in den letzten zehn Tagen
  • Personen mit Kontakt zu Covid-Patienten in den letzten zehn Tagen

Besucherregelung in der Notaufnahme

Am Aufnahmetag ist eine Begleitperson im Bereich der INA zulässig. Dabei ist eine FFP2-Maske erforderlich. Ab dem zweiten Besuchstag gelten die oben genannten Zugangsregeln. 

Informationsblatt zur Lockerung des strikten Besuchsverbots am Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg

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