Corona Virus Informationen

16. November 2020

Kontakte auf ein Minimum beschränken

Noch immer gibt es jeden Tag viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betont Bundeskanzlerin Merkel. Deshalb ist es wichtig, Kontakte weiter zu reduzieren. Am Montag zog die Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen. #

 

 

Der Beschluss von Bund und Ländern Foto: Bundesregierung

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Die Gesprächspartner waren sich einig: Inwieweit die Maßnahmen ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig zu senken, ist zurzeit noch nicht präzise vorherzusagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am kommenden Mittwoch, 25. November, erneut beraten.

Dann wollen Bund und Länder über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar diskutieren und entscheiden. Man wolle - soweit möglich - ein Stück Berechenbarkeit und Planbarkeit auch über den Jahreswechsel hinaus geben, sagte Merkel.

 

 

Kontakte reduzieren

Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, so Merkel, aber die Dynamik der Neuinfektionen sei gebrochen. Ein hohes Infektionsrisiko besteht überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+A+L Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-Warn-App, Lüften) stets einzuhalten. Die seit dem 2. November geltenden Beschränkungen bleiben bestehen. Kontaktbeschränkungen seien ein Erfolgsrezept, so Merkel. "Jeder Kontakt, der nicht stattfindet, ist gut für die Bekämpfung der Pandemie."

 

 

 

 

Bund und Länder appellieren deshalb im neuen Beschluss an die Bürgerinnen und Bürger,

  • sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen und zu Hause zu bleiben, bis die akuten Symptome abklingen. Die Mediziner besprechen mit den Betroffenen, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
  • auf private Feiern gänzlich zu verzichten
  • private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
  • auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
  • auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
  • Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben

Schulen und Kitas offenhalten

Bund und Länder hatten am 28. Oktober beschlossen, Schulen und Betreuungseinrichtungen trotz des dynamischen Infektionsgeschehens nicht zu schließen. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen im Präsenzunterricht mit hohem Infektionsschutzniveau in diesem Bereich nach wie vor hohe politische Priorität.

Angela Merkel dankte allen, die im Schuldienst, in Kitas und Kindergärten arbeiten, dafür, dass sie dies möglich machen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina habe eine Stellungnahme abgegeben, wie die Infektionsgefahren im Schulbereich reduziert werden können, erklärte Merkel. Bund und Länder werden auf der nächsten Konferenz darüber beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich insbesondere in Hotspots weiter reduziert werden können.

Risikogruppen schützen

Die gestiegenen Infektionszahlen haben auch zu einem Anstieg der Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei besonders gefährdeten Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen der Politik. Um das Risiko einer Ansteckung für sie zu reduzieren, wird der Bund ab Anfang Dezember für besonders gefährdete Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Die Kosten für diese einmalige Abgabe übernimmt der Bund.

Corona-Warn-App nutzen

Um die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt.

Auch die Corona-Warn-App wird in den kommenden sechs Wochen weitere Updates erhalten. Sie ist, gerade in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Denn sie hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die Corona-Warn-App gerade in diesen Zeiten aktiv zu nutzen.

28. Oktober 2020

Spahn: „Wir wollen bereit sein, wenn der Impfstoff kommt.“

Kabinett billigt Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Erwerbstätige Eltern unterstützen, Impfungen für Nichtversicherte  ermöglichen, die Einreise aus Risikogebieten regeln, Laborkapazitäten für Tests erweitern - das sind wesentlichen Ziele des Entwurfs eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", dem heute das Bundeskabinett zugestimmt hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen."

Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort.

Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein.

Das Bevölkerungsschutzgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.

Die Regelungen im Überblick:

Impfprogramme werden vorbereitet

  • In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung

  • Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern

  • Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich.

Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt

  • Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert. In diesem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.

Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente

  • Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests

  • Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.

19. Oktober 2020

Die steigenden Corona-Fallzahlen verunsichern Eltern, Kinder und Kita-Fachkräfte. „Es geht um ihre faire Chance im Leben. Unsere Priorität ist, dass die Kitas und Schulen im Regelbetrieb bleiben“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung der Corona-Kita-Studie mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

 

Wir möchten mit dieser Studie eine wissenschaftliche Grundlage dafür bieten, dass wir KiTas und Schulen im Regelbetrieb halten können.

                                                                                                                                   - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

 

Das Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium haben bereits im Frühjahr diesen Jahres die Corona-KiTa-Studie in Auftrag gegeben. Das Deutsche Jugendinstitut und Robert Koch-Institut untersuchten dabei, wie KiTas und Kindertagespflegestellen bisher durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Giffey nun die Ergebnisse vorgestellt. Die Studie zeigt, dass KiTas keine Infektionsherde und Kinder keine Infektionstreiber sind.

14. Oktober 2020

Die Grippe ist während der Corona-Pandemie eine zusätzliche Gefahr für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere sowie für das Medizin- und Pflegepersonal. Um sich und andere zu schützen, hat sich Jens Spahn gegen die Grippe impfen lassen und rief in einer anschließenden Bundespressekonferenz die Bevölkerung auf, sich ihm anzuschließen: "Wenn viele Menschen an COVID-19 erkranken und dazu noch viele Grippe-Fälle kommen, kann unser Gesundheitssystem an Grenzen stoßen. Das wollen wir vermeiden."

08. Oktober 2020

Ab Mitte Oktober sollen Antigen-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingesetzt werden. Das verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Bundespressekonferenz am 08.10.2020. „Damit wollen wir diejenigen schützen, die das größte Risiko haben.“ Der Schnelltest, so Jens Spahn, ersetze aber nicht die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske). Dieser sei eine Ergänzung und gebe zusätzliche Sicherheit.

Gemeinsam mit Prof. Wieler (RKI), Prof. Herold (Uni Gießen), Prof. Kriegel (TU Berlin) und Dr. Gassen (KBV) betonte er, dass die Lage weiterhin ernst sei, Deutschland aber besser vorbereitet sei als zu Beginn der Pandemie. Wichtig sei es nun, Schlimmeres zu verhindern, und die AHA-Formel um „A“ für App und „L“ für Lüften zu ergänzen.

 

Wir gehen mit Zuversicht aus dem Erreichten, aber mit Achtsamkeit in den Herbst. Diese Pandemie ist ein Charaktertest für uns als Gesellschaft. Wir können die Herausforderung meistern. Es geht – aber nur gemeinsam.

                                                                                                                                             - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

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RKI-Präsident Prof. Lothar Wieler betonte, dass Deutschland zwar gut durch den Sommer gekommen sei, aber dass dies nicht bedeute, dass das Coronavirus nicht gefährlich sei. Das Ergreifen und Einhalten der Maßnahmen sei der Grund dafür, dass vergleichsweise wenige Menschen schwer erkrankt und verstorben seien.  

Prof. Susanne Herold von der Uni Gießen sprach zum Status Quo von Behandlungsmöglichkeiten bei Corona-Infektionen: Hier gebe es bereits erste Fortschritte, weitere Forschung sei aber notwendig. 

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen versicherte, dass Praxen und Krankenversicherungen für Herbst und Winter gut aufgestellt seien. Es gebe die Möglichkeit, Patientenströme zu trennen und so eine Durchmischung von COVID-19- und Normalpatienten zu verhindern. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei zwar nicht zu erwarten, müsse aber auch durch die Einhaltung der AHA-Regeln verhindert werden.

Prof. Martin Kriegel von der TU Berlin erklärte, dass das Lüften von Räumen besonders in Herbst und Winter wichtig sei, um die Virenlast in Räumen so gering wie möglich zu halten. Das Aufhalten in schlecht gelüfteten Räumen sei nach Möglichkeit zu vermeiden.

Quelle - www.bundesgesundheitsministerium.de

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